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Habe einen tv am 21.07.2017 gekauft der hatte einen defekt.Am 17.08.2018 habe ich ein Austauschgerät erhalten der nun auch ein defekt hat. Die Garantie ist abgelaufen laut Hersteller aber was ich gelesen habe ist laut § 212 IBGB und BGH VIII ZR 16/05 die Gewährleistung ab erhallt eines Austauschgerätes neu beginnen. Das Austauschgerät war wohl nicht neu sonder Gebraucht und auf Funktionalität gerprüft.
Hallo Hillemon,
ich würde empfehlen, dies einmal mit dem Support zu klären.
Schöne Grüße
Peter
Seit Freitag mit dem Support in Verbindung.Der sagt mir immer wieder das die Garantie ausgelaufen ist. Wenn ich dann sage das anspruch auf Gewährleistung habe .Sagen die wieder sie haben keine Garantie mehr. Ich hab das von einem Anwalt mal überprüfen lassen und dem Support die Paragrafen mitgeteilt bei dem alles nochmal erklärt wird.Solte Montag angerufen werden und der da wurde mir gesagt das sie keine Kulanz und keine Garantie wirkend machen.Also wieder erklärt das ich auf Gewährleistung zähle nicht auf Garantie oder Kulanz. Der Support ist der schlimmste denn ich jemals hatte . Keine Verbindung zur Rechtsabteilung oder zum Fachbereich seit fast einer Woche möglich.
Lt. BGH VIII ZR 16/05 beginnt die Verjährung nach § 438 BGB bei der Lieferung einer Ersatzsache nach § 439 BGB in der Regel neu.
Bei einem völligen Austausch des Geräts beginnt die Verjährungsfrist gem. § 212 IBGB von neuem.
Jeder Händler muss 24 Monate Gewährleistung (anderes Wort dafür: Mängelhaftung) einräumen. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet, unter anderem durch die Paragrafen 439 und 476 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Hallo Hillemon,
Suche mal nach Beweislastumkehr und nach deinem Händler. Sony wäre der Hersteller -> Garantie und Kulanz 😉
Grundsätzlich ist immer dein Vertragspartner erster Ansprechpartner.
Ist zwar blöd, wenn was kaputt geht, passiert aber immer wieder.
Viel Glück, ND
P.S. einen anderen Anwalt würde ich auch gleich suchen