Abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Jetzt anmelden und Teil der Community werden!

Was darf ich mit dem neuen Vaio machen ohne, dass ich das Rückgaberecht gefährde?

profile.country.de_DE.title
Marcaber
Besucher

Was darf ich mit dem neuen Vaio machen ohne, dass ich das Rückgaberecht gefährde?

Hallo!

Ich habe es gewagt und mir einen Vaio SB zusammenstellen lassen. Ich bin aber immer noch beunruhigt wegen der Lüfterlautstärke die vielerorts im Internet beschrieben wird. Meine Frage: was darf ich mit dem Laptop alles machen um ihn auszuprobieren, ohne, dass Sony mir hinterher irgendwas in Rechnung stellt wenn ich ihn retournieren möchte?

Um den Lüfter hochzubringen muss ich logischerweise die CPU fordern. Darf ich jedoch Software aufspielen ohne die problemlose Rückgabe gegen den vollen Ankaufbetrag zu gefährden? Wie sieht's mit Daten aus?

Vielen Dank im voraus, Marc

Tags (2)
4 ANTWORTEN 4
profile.country.de_DE.title
mike_psy
Besucher

Hallo,

siehe FAQ des Einkaufs:

Sie möchten ein Produkt zurücksenden?
Innerhalb von 30 Tagen nach Kaufdatum können Sie Produkte unter folgenden Bedingungen                      problemlos zurücksenden:

  • Die Ware ist vollständig und neu
  • Wenn die Versandverpackung bereits geöffnet wurde,                      darf weder der Artikel noch die Artikelverpackung Beschädigungen aufweisen
  • Das Produkt darf nicht benutzt oder installiert                      worden sein

Gravierte Produkte können nur dann zurückgegeben werden, wenn sie fehlerhaft sind. Hinweise dazu, was Sie bei der Rückgabe                      fehlerhafter Artikel beachten sollten, finden Sie im Abschnitt Was muss ich tun, wenn                      ich einen Artikel zurückgeben möchte?.

Wenn Sie einen Artikel mit individueller Gravur als fehlerhaft zurücksenden,                      ohne dass wir daran einen Fehler feststellen können, wird dieser an Sie zurückgesendet.

Link: http://www.sony.de/section/support-service-hilfe

Stichwort: "Rückgaben und Rückerstattungen"

profile.country.de_DE.title
Marcaber
Besucher

Das hatte ich bereits gelesen, aber ich muss das Teil ja "benutzen" um es testen zu können. Ich finde das eine durchaus schwammige Formulierung, darum frage ich hier nach. Die Gesetzlage sieht ja ebenfalls eine Möglichkeit zum testen wie es im Ladengeschäft möglich gewesen wäre vor (genauso schwammig im aktuellen Kontext)

profile.country.de_DE.title
mike_psy
Besucher

Wieso schwammig?

Für mich klingt das ganz eindeutig und klar:

"Das Produkt darf nicht benutzt oder installiert worden sein"

Da ist nichts mit einfach mal testen und dann zurück schicken.

Wenn du das machen willst musst du in den Laden gehn, da gibts Testgeräte 🙂

Und Sony liefert keine Testgeräte sondern bestellte (ggf. konfigurierte) Modelle.

profile.country.de_DE.title
K.Napp
Besucher

doch genau das sieht das bgb unter §312 ff vor,