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Maximale Reparaturzeit unter Garantie?

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ch_bla
Mitglied

Maximale Reparaturzeit unter Garantie?

Hallo allerseits,

 

Mein Sony Vaio war defekt, gluecklicherweise habe ich noch eine erweiterte Garantie.

Ich habe es jetzt eingesendet, bekam dann nach 2 Wochen die Nachricht es muessen Ersatzteile bestellt werden.

 

Dann ist 2 Wochen lang nichts passiert. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt die Ersatzteile werden im Januar 2017 geliefert und dann eingebaut.

 

Ich muss nicht erklaeren das mich das etwas aergert. Insgesamt wuerde die Reparatur damit 4-5 Monate dauern, und das obwohl ich Garantie habe.

 

Was kann ich hier machen? Austausch, Beschwerde, Ersatz?

 

Danke,

Christoph Blank

4 ANTWORTEN 4
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Tayburk
Mitglied

Guten Tag
Das ist ärgerlich kann ich verstehen. Ich werde es weiterleiten und hoffen
das es so schnell wie möglich von statten geht.

Es ist so das Sony seine Laptop sparte abgegeben hat uns somit es auch
schwer ist manche Ersatzteile zu finden. Sony bemüht sich immer schnell zu
reagieren, schnell Fehler zu beheben und Reparaturen schnell durchzuführen.

Ich wünsche noch einen schönen abend
Burak Ciftci :slight_smile:
profile.country.de_AT.title
ch_bla
Mitglied

Danke - das habe ich schon versucht, allerdings ohne Erfolgt.

Wenn das so lange dauert kann ich mir fuer die zwischenzeit aber ein neues Geraet kaufen, ich brauche es fuer meine Arbeit.

 

Auch wenn Sony die Sparte verkauft hat, Garantie ist Garantie - normal ist da die Toleranz fuer eine Erstattung 4 Wochen, da sind 4 Monate schon fast unglaublich ..

profile.country.DE.title
djkalle
Forenjunkie

Hallo ,

Der Händler besitzt kein Recht der 3maligen Reparatur. Die Nacherfüllung regelt das BGB völlig unzweideutig:


§ 439 Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

------------------------------

 

Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden oder unmöglich ist.

 

die Nacherfüllung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist vorgenommen wird,
die Ausführung der Nacherfüllung für den Verkäufer nicht möglich ist,
die Kosten der Nacherfüllung für den Verkäufer unverhältnismäßig sind oder
die vom Verkäufer vorgenommene Nachbesserung fehlgeschlagen ist. Das ist sie, wenn sie zwei Mal ergebnislos durchgeführt wurde.

 

Das alles dürfte hier nicht vorliegen. Verweigert der Verkäufer die gewählte Nachbesserung, macht er sich schadensersatzpflichtig, z.B. wenn der Kunde einen teuereren Ersatzkauf vornehmen muss.

 

Nur weil die meisten Händler eine rechtswidrige Praxis handhaben, macht diese Praxis nicht rechtskonform.

Also etwas beherzt auftreten und sein Recht einfordern. Wer zu allem Ja und Amen sagt, der muss eben die Umtauschprozedur erdulden.

 

profile.country.de_AT.title
ch_bla
Mitglied

Ueber den Zeitraum steht da ja nichts..

Die Frage ist was ich da ueberhaupt machen koennte - Sony verkauft diese Geraete vermutlich nicht mehr also kann ich auch nicht verlangen mir ein neues zu senden..

 

Das heisst ich habe keine andere Moeglichkeit als 4 Monate auf das Geraet zu warten und mir fuer die Zwischenzeit etwas anderes zu besorgen?