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Hallo zusammen,
ich hatte einen Reader mit starkem Ghosting, den ich bereits am 15.11.2011 zurückgesandt habe. Inzwischen habe ich mir eine neuen T1 bei einem Händler vor Ort ohne Ghosting gekauft. Jedoch hat Sony mir das Geld immer noch nicht zurücküberwiesen. Erst finden Sie keinen Eingang des Gerätes dann wurde ich schon zwei mal mit einer Erstattung des Kaufpreises binnen 6 Tagen vertröstet. Bisher ist jedoch nichts passiert. Habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht? Mein Vertrauen in den SonyShop ist dahin. Meint Ihr die Verbraucherzentrale kann da weiter helfen?
Schönen Gruß
Christoph
Hallo,
mir hat es in ähnlichen Fällen geholfen, alle Fakten mit Daten etc. zusammenzuschreiben und als Brief (Einwurfeinschreiben) mit Fristsetzung für die Erledigung an die Geschäftsführung loszuschicken, notfalls unter Androhung, den Rechtsweg zu beschreiten.
Viele Grüße,
Sarina
Hallo
Was Sarina schreibt, ist mal Grundvorraussetzung.
Fakten und Beweismittel (Fotos, Zeugen etc) nennen und Fristsetzung und vor allen Dingen alles schriftlich (kein Mail) mit Einschreiben-Rückantwort.
Die Verbraucherzentrale kann 3 Dinge tun:
a) die rechtliche Lage kurz erklären (ob Recht auf Nachbesserung sein kann oder Wandlung möglich etc)
b) evtl. einen Musterbrief nennen
c) dich an einen Anwalt verweisen
Grüße
Heimer
Dachte ich auch immer. Einwurfeinschreiben ist allerdings laut RA besser, weil das rechtlich als dem Empfänger zugestellt gilt, sobald der Postbote vermerkt, dass er es eingeworfen hat. So kann der Empfänger nicht die Annahme verweigern oder andere Verzögerungstaktiken anwenden.mit Einschreiben-Rückantwort.
Danke für die Ratschläge. Ich habe eine mail geschrieben. Nur leider wird der Server gewartet. Somit war die Arbeit für die Katz. Wenn ich bis zum 16.12. nicht das Geld zurück habe, werde ich ein Einschreiben aufsetzen.