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Bedienungsanleitung CMT-G2BNiP: viele verschiedene Musikdienste im Internet nutzen !

suinna
Mitglied

Bedienungsanleitung CMT-G2BNiP: viele verschiedene Musikdienste im Internet nutzen !

In der Bedienungsanleitung meiner Anlage CMT-G2BNiP wird mehrfach erwähnt, dass ich damit "viele verschiedene im Internet angebotene Musikdienste anhören" kann. Die dafür nötigen Bedienschritte werden auf Seite 46 erklärt:

SONYMusikdienste.JPG

Vor dem Hintergrund der Probleme mit vTuner wollte ich diese versprochene Funktion nutzen.

Ergebnis:

- Unter „MUSIC SERVICES“ ist keine Alternative „Registration Code“ vorhanden; ein Registriercode des Gerätes ist somit nicht aufrufbar/nicht vorhanden.

-  Auf der o.g. Website finden sich keinerlei Hinweise auf die beschriebene Funktion bzw. den Registriercode.

-  Eine Anfrage beim SONY-Support ergab die lapidare Antwort: Es ist leider nicht möglich, andere als die voreingestellten Services zu nutzen.

 

Wenn ich nichts mißverstanden habe dann hat SONY nicht nur Probleme mit vTuner, sondern auch mit der Ehrlichkeit seinen Kunden gegenüber. Und wenn das so sein sollte könnte das Fehlen dieser zugesagten Funktion ein Sachmangel i.S.v. § 434 BGB sein und damit u.U. Gewährleistungsansprüche auslösen.

 

Wäre für Eure Meinung dankbar.

 

2 ANTWORTEN 2
profile.country.DE.title
Peter_S.
Genius

Hallo suinna,

 

Herzlich willkommen in der Community von Sony!

 

Dies ist für einige Länder (z.B. USA) auch zutreffend. In Deutschland und einigen anderen Ländern steht jedoch nur der vTuner Service zur Verfügung.

 

Schöne Grüße
Peter

suinna
Mitglied

Hallo Peter,

 

danke für die freundliche Begrüßung und die Antwort, die mir aber nicht wirklich weiterhift.

 

Für meine Kaufentscheidung von entscheidenter Bedeutung war die Aussage „Ihnen stehen viele verschiedene im Internet angebotene Musikdienste zur Verfügung“ in Verbindung mit der „Vorspiegelung“ eines dafür vorhandenen systeminternen Registrierungscodes des Gerätes.

 

Wenn SONY diese in der deutschsprachigen Bedienungsanleitung (also auch für Deutschland) schriftlich zugesicherten Funktionen „viele verschiedene im Internet angebotene Musikdienste“ und „Registriercode“ für bestimmte Regionen/Geräte nicht zur Verfügung stellen kann oder will dann besteht m.E. eine Sorgfalts-, wenn nicht sogar Rechtspflicht, darauf eindeutig schriftlich hinzuweisen.

 

Leider ist das Gegenteil der Fall – die Bedienungsanleitung suggeriert auch an verschiedenen anderen Stellen, dass die beschriebenen Funktionen auch tatsächlich vorhanden sind und genutzt werden können.

 

Ich jedenfalls – und möglicherweise auch andere Betroffene - fühle mich durch die offenbar unwahren Angaben von SONY über den Tisch gezogen und sitze gegenwärtig auf einem Gerät, das ich mir bei wahrheitsgetreuer Beschreibung der verfügbaren Funktionen nie gekauft hätte!

 

Und ich überlege noch, ob ich es dabei bewenden lassen soll ….!

 

Viele Grüße

 

suinna